Mit der neuen Verordnung des Landes Hessen haben sich auch die Regeln rund um die Pandemie ab dem 16.09. für Sportanlagen und somit auch Golfanlagen geändert:
Solange die neuen Grenzwerte nicht erreicht sind, gilt:
- Für Sport im Außenbereich gibt es keine Einschränkungen, lediglich die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln
- Für die Innenbereiche, auch Umkleiden, gilt 3G-Pflicht
Das heißt, dass die Umkleiden und Duschen nur genutzt werden dürfen, wenn Sie geimpft, genesen oder einen tagesaktuellen Test nachweisen können.
Die bisherige 7-Tage-Inzidenz zur Angabe der Neuinfektionen wird durch zwei neue landesweite Kriterien ersetzt:
Hospitalisierungsinzidenz und mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen (nicht mehr auf Kreisebene).
Beim Überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen. Hier werden wir Sie natürlich weiter auf dem Laufenden halten und Sie informieren.
Waldsolms, 17.09.2021