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Platzregeln

attighof golfclub 200 170 01

  1. 1.  Aus (Regel 18.2)

    Wird durch weiße Pfähle oder Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Die Zäune entlang der Ausgrenze der Bahnen 12 und 13 befinden sich im Aus und sind keine Hemmnisse!

    Beim Spielen von Loch 7 besteht ein internes Aus zu Loch 6. Dieses wird durch einseitig weiße Pfähle gekennzeichnet. Diese Pfähle sind während des Spiels auf Loch 7 Ausmarkierungen. Beim Spielen auf anderen Löchern sind sie unbewegliche Hemmnisse.

    Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zwei Schlägerlängen vom Elektro-Auszaun auf den Löchern 2 und/oder 3, darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

    2.  Drop Zone Bahn 3 und Bahn 5 (Regel 16.1)

    Ist durch den Zaun hinter dem 3. Grün eine Behinderung nach Regel 16.1 gegeben,  kann der Spieler als zusätzliche Möglichkeit straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone droppt. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

    Liegt der Ball innerhalb der weiß markierten Fläche links des 5. Fairways (Wirtschaftsweg), kann der Spieler als zusätzliche Möglichkeit straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone droppt. Die Dropezone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

    3. Betretungsverbot Bahn 14

    Rechts der Bahn 14 besteht Aus (Regel 18.2) mit Betretungsverbot Weiße Pfähle mit Grünen Köpfen. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.  Wenn der Ball eines Spielers außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände liegt, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler entweder

    • Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen oder
    • Den Ball für unspielbar halten und Erleichterung nach Regel 19 in Anspruch nehmen

    Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a

    16.1f Bei Beeinträchtigung durch eine Spielverbotszone in ungewöhnlichen Platzverhältnissen muss Erleichterung in Anspruch genommen werden In keinem der folgenden Fälle darf der Ball gespielt werden, wie er liegt:

     (1) Wenn der Ball in der Spielverbotszone liegt. Liegt der Ball des Spielers innerhalb einer Spielverbotszone in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen, im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün:

    • Spielverbotszone im Gelände. Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
    • Spielverbotszone im Bunker. Der Spieler muss straflose Erleichterung oder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 16.1c(1) oder (2) in Anspruch nehmen.
    • Spielverbotszone auf dem Grün.

    Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.

    (2) Spielverbotszone beeinträchtigt den Stand oder Schwung für einen Ball auf dem Platz, aber außerhalb einer Penalty Area. Wenn der Ball eines Spielers außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün liegt, aber eine Spielverbotszone (gleich, ob in ungewöhnlichen Platzverhältnissen oder in einer Penalty Area) beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler entweder

    • wenn erlaubt, Erleichterung nach Regel 16.1b, c oder d in Anspruch nehmen, abhängig davon, ob der Ball im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün liegt oder
    • den Ball für unspielbar halten und Erleichterung nach Regel 19 in Anspruch nehmen. Bei Behinderung durch eine Spielverbotszone für einen Ball in einer Penalty Area, siehe Regel 17.1e.

    Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 16.1: Grundstrafe nach Regel 14.7a.

     4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)

    a) Boden in Ausbesserung sind durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

    b) Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Loch, Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert ist.

    c) Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes Boden in Ausbesserung:

    - Wintergrüns (es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden)

    - Frisch verlegte Soden

    - Mit Kies verfüllte Drainagegräben

    - Holzansammlungen zum Abtransport

    d) Mit Pfählen, Manschette, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sind ungewöhnliche Platzverhältnisse

    e) Entfernungsmarkierungen

    f) Nach Wahl des Spielers darf Kot von (Hund, Wild) behandelt werden als Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.

    Strafen

    Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

    Hinweis:

    • Das Betreten der Holzanlagerung rechts der Bahn 1 (AUS) ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten (schwerwiegender Verstoß).
    • Rückgabe der Scorekarten in der Scoring-Area: Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler diesen Bereich verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
    • Es gelten die HGV-Verhaltensrichtlinien gemäß Regel 1.2, die in der vollständigen Ausgabe der Platzregeln eingesehen werden können.

    Entfernungsmarkierungen (jeweils bis zum Grünanfang):

    100 Meter:       rechts am Fairwayrand Pflöcke mit einem weißen Ring

    150 Meter:       rechts am Fairwayrand Pflöcke mit zwei roten Ringen

    200 Meter:       rechts am Fairwayrand Pflöcke mit drei gelben Ringen

    Attighof Golf GmbH im Einvernehmen mit dem Attighof Golf & Country Club


April 2024

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