Liebe Mitglieder,
gestern waren wir noch voller Euphorie, da wir unseren geliebten Golfsport weiter ausüben dürfen.
Die neue Verordnung der Hessischen Landesregierung sieht Schließung aller Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab dem 05. November bis Ablauf des 30.11.2020 vor.
D.h., dass wir ab morgen leider die komplette Anlage (18 Loch- Anlage, sowie die Übungseinrichtungen) schließen müssen.
Mit dieser Regelung geht die Hessische Landesregierung über die Inhalte aller anderen in den Bundesländern getroffenen Verordnungstexte hinaus. Aus keinem sonstigen Bundesland ist eine allgemeine Schließung aller Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb bekannt. Vielmehr gilt dort jedenfalls die mittlerweile allseits bekannte Ausnahme zugunsten des Individualsports.
Der Deutsche Golf Verband unterstützt bereits aktiv inhaltlich und, in Kooperation mit dem Hessischen Golfverband, auch finanziell die juristische Überprüfung der neuen Verordnung. Dazu stehen die Verbände mit einer renommierten Anwaltskanzlei im Austausch und fördern den von dieser Kanzlei für einen hessischen Golfclub vertretenen Normenkontrollantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (bzw. vorbeugenden Rechtsschutz).
Die Informationen des Deutschen Golfverbands finden Sie hier.
Unsere Gastronomie bietet weiterhin Speisen zur Abholung an.
Bestellungen (zur Abholung) werden unter 06085-981220 entgegengenommen.
Folgende Öffnungszeiten gelten seit dem 02.11.2020:
Mittwoch-Freitag von 12:00-15:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 12:00-20:00 Uhr
Montag und Dienstag ist Ruhetag!
Wir werden Sie natürlich schnellst möglichst informieren, sobald wir weitere Informationen erhalten.
Ihr Attighof-Team
Waldsolms, den 04.11.2020